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Unser Faschings-Knigge
Februar 2019
Autor: SYNERGIE
Narri Narro, Helau und Alaaf es ist soweit die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Partyhits, Konfetti und mehr sind jetzt nicht mehr wegzudenken. Zählen Sie auch zu denjenigen, die an den närrischen Tagen im Büro sitzen müssen? Doch lassen Sie sich die Stimmung nicht nehmen. Wie kommen Sie sicher durch die fünfte Jahreszeit? Was ist beim Chef erlaubt und was sollte man doch lieber lassen? Hier ein paar Tipps in unserem kleinen Faschings-Knigge, um diese Zeit mit Bravour und dennoch mit Spaß zu meistern.
Tipp Nummer 1:
Augen auf bei der Kostümwahl!
Natürlich darf eine Verkleidung an diesen Tagen nicht fehlen. Allerdings sollten diese auf der Arbeit keinerlei Anspielungen oder etwas Anzügliches haben. Denken Sie immer daran: Es ist keine Privatveranstaltung!
Tipp Nummer 2:
Schnipp schnapp - Darf ich?
So oder so ähnlich sollten Sie Ihren Chef warnen, bevor Sie ihm seine Krawatte abschneiden! Andernfalls kann dies strafrechtlich als Sachbeschädigung gesehen werden und im schlimmsten Fall mit einer Schadensersatzzahlung geahndet werden. Solch einen Ärger will keiner.
Tipp Nummer 3:
Das ist doch ein schlechter Witz!
Witze, Spaß und Humor gehören an Fasching einfach dazu. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass diese nicht zu anzüglich oder zu sonstigen Anspielungen werden. Hier gilt das AGG, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Tipp Nummer 4:
Fasten ist danach angesagt!
Die süße Versuchung darf vor allem am „Schmutzigen Donnerstag“ nicht fehlen. Das heißt Schmalzgebäck wie Krapfen/ Berliner sind ein Muss. Erst nach den närrischen Tagen ist wieder fasten angesagt und zwar dann bis Ostern.
Tipp Nummer 5:
Zu guter Letzt – Prost!
Alkohol am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit ist strikt verboten und kann zu einer Abmahnung oder gar zu einer Kündigung führen. Nur unter ausdrücklicher Erlaubnis des Vorgesetzten ist an diesen Tagen Alkohol in Maßen erlaubt.
In diesem Sinne kommen Sie gut durch die närrischen Tage!
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