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Gute Nachrichten für alle Beschäftigten der Zeitarbeit
April 2015
Autor: Sonja Wiedmann
Mit dem Mindestlohngesetz wurde Anfang des Jahres eine angemessene, flächendeckende Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt. Die Zeitarbeitsbranche erfüllt die Anforderungen des Gesetzes, aufgrund des Tarifvertrags, bereits seit dem 1. Januar 2014. Der Tarifvertrag sieht nun ab dem 1. April 2015 eine Lohnsteigerung für alle Beschäftigten im Westen um 3,5 Prozent vor. Also ein deutliches Plus im Geldbeutel aller Zeitarbeitskräfte.
Demnach steigt in Westdeutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,80 Euro. Bei mehr Qualifikationen und einer höheren Entgeltgruppe gibt es sogar bis zu 19,55 Euro pro Stunde. Bereits im kommenden Jahr 2016 folgt dann die nächste Lohnerhöhung. Den aktuellen Tarifvertrag zum Nachlesen finden Sie hier.