Branchenzuschläge

In unserem Glossar erklären wir zahlreiche Begriffe rund um Berufsleben, Bewerbung, HR, Dienstleistungen im Personalbereich, Rekrutierung und vieles mehr.

Als erfahrener Personalexperte bieten wir vielfältige Dienstleistungen für Unternehmen oder Bewerber in diesen Bereichen an – kommen Sie gerne auf uns zu.

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Neben dem „allgemeinen“ Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung, dem iGZ-DGB-Tarifvertrag, gelten bereits seit 2012 / 2013 die sogenannten „Branchenzuschlagstarifverträge“. Diese regeln Zuschläge in der Vergütung von Projektmitarbeitern, die in bestimmten Branchen im Einsatz sind. Die Branchenzuschläge sind in derzeit elf festgelegten Branchen tariflich geregelt. Die Zuordnung des Einsatzunternehmens zu einer Branche erfolgt anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs.

Gültigkeit: Branchen mit Branchenzuschlägen

Es gelten für derzeit elf Branchen tariflich vereinbart Branchenzuschläge:

  • Metall- und Elektroindustrie (vereinbart mit IG Metall)
  • Chemische Industrie (vereinbart mit IG BCE)
  • Kunststoffindustrie (vereinbart mit IG BCE)
  • Kautschukindustrie (vereinbart mit IG BCE)
  • Textil- und Bekleidungsindustrie (vereinbart mit IG Metall)
  • Holz- und Kunststoffindustrie (vereinbart mit IG Metall)
  • Papier-, Pappe-, Kunststoff- und Tapetenindustrie (vereinbart mit ver.di)
  • Druckindustrie (vereinbart mit ver.di)
  • Papiererzeugende Industrie (vereinbart mit IG BCE)
  • Kali- und Steinsalzbergbau (vereinbart mit IG BCE)
  • Eisenbahnverkehr (vereinbart mit EVG)

In den Branchen, in denen derzeit keine Branchenzuschläge tariflich vereinbart sind, greift der Grundlohn laut iGZ-DGB-Tarifvertrag. Nach 9 Monaten Projektdauer ist dann das gesetzliche „equal pay“ anzuwenden.

Funktionsweise: Stufenweise Lohnsteigerung

Die Branchenzuschläge sehen eine stufenweise Lohnsteigerung vor durch prozentuale Aufschläge auf den „Grundlohn“ nach einer bestimmten Einsatzdauer im jeweiligen Betrieb. Basis ist dabei immer der aktuell gültige zwischen DGB-Gewerkschaften und iGZ geschlossene Tarifvertrag. Die Erhöhung erfolgt in sechs Stufen: die erste Stufe beginnt ab dem ersten Tag je nach angewandtem Tarifvertrag, die letzte nach 15 Monaten. Mit der letzten Stufe nach 15 Monaten Einsatzdauer wird das gesetzlich verankerte equal pay erreicht.

Berücksichtigung von Unterbrechungen bei der Einsatzdauer

Es gilt eine Unterbrechungszeit von drei Monaten, d.h. wenn ein Projektmitarbeiter nach einer Unterbrechung von über drei Monaten wieder im selben Betrieb eingesetzt ist, startet die Berechnung der Stufen von Neuem. Bei kürzeren Unterbrechungen wird die Berechnung fortgesetzt.

Deckelungsregelung im Branchenzuschlags-Tarifvertrag

Es gilt aber auch der Grundsatz, dass ein Projektmitarbeiter nie mehr verdienen darf als ein vergleichbarer Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Unternehmen. Um dies – v.a. bei nicht tarifgebundenen Unternehmen – sicherzustellen, wurde eine entsprechende Klausel zur Deckelung der Vergütung der Zeitarbeitnehmer aufgenommen, auf die sich das Einsatzunternehmen berufen kann.

Es gilt allerdings auch der Grundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass nach sechs Wochen ein Zuschlag gezahlt werden muss und dann erst die Deckelung greift.

 

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