Zeitarbeit
In unserem Glossar erklären wir zahlreiche Begriffe rund um Berufsleben, Bewerbung, HR, Dienstleistungen im Personalbereich, Rekrutierung und vieles mehr.
Als erfahrener Personalexperte bieten wir vielfältige Dienstleistungen für Unternehmen oder Bewerber in diesen Bereichen an – kommen Sie gerne auf uns zu.
Entwicklung der Zeitarbeit
Die Zeitarbeit, wie wir sie heute kennen, entwickelte sich in den 1960er Jahren. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung kam es zu der modernen Beschäftigungsform der Zeitarbeit. In Deutschland sind ca. 1 Million Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt, das entspricht rund 2,7% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt.
Prinzip der Zeitarbeit
Eigentlich besteht ein Arbeitsverhältnis immer aus zwei Seiten. Das sind zum einen der Arbeitgeber und zum anderen der Arbeitnehmer. Ein Arbeitsvertrag wird dann von beiden Seiten geschlossen, wobei der Arbeitnehmer durch seine Arbeitskraft die erforderte Leistung bringt, welche durch den Arbeitgeber durch Lohn oder Gehalt vergütet wird.
Die Zeitarbeit, oder formell Arbeitnehmerüberlassung, ist wiederum ein Dreiecksverhältnis.
Das bedeutet, einem Unternehmen werden für eine bestimmte Dauer Arbeitskräfte überlassen. Das heißt es sind drei Partien beteiligt. Das Arbeitsverhältnis besteht dann aus einem „Leiharbeiter“ (so der offizielle Begriff im AÜG), einem „Verleiher“ und einem „Entleiher“. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall ein Leiharbeiter, der seine Arbeitskraft bereitstellt und dafür bezahlt wird. Der „Verleiher“ ist ein Zeitarbeitsunternehmen/ Dienstleister, der mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließt. Somit ist der Arbeitnehmer bei dem Zeitarbeitsunternehmen vertraglich angestellt. Allerdings muss dieser die Arbeitsleistung nicht in dem Zeitarbeitsunternehmen erbringen, sondern bei einem Einsatzbetrieb, der einen Personalbedarf hat. Dieser Einsatzbetrieb „leiht“ für eine bestimmte Zeit den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft aus. Folglich geht das Zeitarbeitsunternehmen mit dem Einsatzbetrieb einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertag (AÜV) ein. Anders als bei einem zweiseitigen Arbeitsverhältnis gibt es hier zwischen dem Arbeitnehmer und dem Einsatzbetrieb keinen Arbeitsvertrag. Das hat zur Folge, dass der Einsatzbetrieb, sprich der Entleiher keine arbeitsrechtlichen Pflichten an den Arbeitnehmer hat.
Wann kommt die Zeitarbeit zum Einsatz?
Die Zeitarbeit ist eine Dienstleistung, die in der Regel bei schwankendem Personalbedarf zum Einsatz kommt.
Dieser Personalengpass im Unternehmen kann verschiedene Ursachen haben. Er kann beispielsweise durch Krankheit, Elternzeit oder Urlaub der Stammbelegschaft auftauchen. Auch kann er durch neue zusätzliche Aufträge, bei denen das eigene Personal nicht mehr ausreicht, um alle Termine einhalten zu können, auftauchen. In diesem Fall kann die Zeitarbeit zum Einsatz kommen.
Regeln und Gesetze der Zeitarbeit
Das Zeitarbeitsunternehmen ist verantwortlich für die Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Urlaub und muss somit alle geltenden Arbeits- und Sozialgesetze befolgen.
Das Verhältnis und die rechtlichen Grundlagen für die Zeitarbeitsunternehmen, den Einsatzbetrieb sowie den Mitarbeiter sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und festgelegt. Daneben gibt es zahlreiche tarifliche Regelungen, die in der Zeitarbeit Anwendung finden.
Vorteile der Zeitarbeit
Vorteile der Zeitarbeit für den Mitarbeiter:
In der Zeitarbeit können Zeitarbeitnehmer Projekterfahrungen sammeln und sich weiter fortbilden. Für Fachkräfte und Akademiker stehen der Know-how-Gewinn und die Herausforderung durch verschiedene Projekte in der Zeitarbeit im Vordergrund. Auch ist die Zeitarbeit für Personen, die nach einer Pause wieder in die Arbeitswelt zurückkehren wollen, geeignet. Oder für diejenigen, die in einem ganz neuen Arbeitsumfeld Erfahrungen sammeln möchten und sich neuen Herausforderungen stellen wollen.
Mit der Zeitarbeit können aber auch ungelernte Bewerber oft schnell eine Anstellung finden, da für viele der Tätigkeiten keine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig ist. Die Zeitarbeit hilft auch häufig Menschen, die mit schwierigem beruflichem Hintergrund, in die Berufswelt einzusteigen. Dort lernen sie viele verschiedene Beschäftigungsfelder kennen, wodurch sie sich beruflich besser orientieren und Erfahrung sammeln können. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sie in der Zukunft vom Einsatzbetrieb fest eingestellt werden. Somit ist die Zeitarbeit oft eine sehr gute Alternative zur Arbeitslosigkeit und um die Zeit ohne Beschäftigungsverhältnis zu überbrücken.
Vorteile der Zeitarbeit für den Entleiher/ Einsatzbetrieb:
Im Falle von Produktionsspitzen oder sonstigem kurzfristigem Personalbedarf, können diese schnell und flexibel durch die Zeitarbeiternehmer ausgeglichen werden, ohne dabei ein Beschäftigungsverhältnis mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehen zu müssen.
Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit
Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit halten sich hartnäckig. Zum Beispiel hört man häufig, es handle sich bei der Zeitarbeit um „moderne Sklaverei“ und „Ausbeutung“ und dabei würden die Zeitarbeitnehmer deutlich weniger als die Stammbelegschaft verdienen. Allerdings sind die Gehälter der Zeitarbeitnehmer in Tarifverträgen geregelt, beispielsweise im iGZ Tarifvertrag. Diese orientieren sich an den bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen, die der Zeitarbeitnehmer mitbringt. Die Zeitarbeitnehmer werden in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt. Zudem gibt es verschiedene Branchenzuschläge oder Nachtschichtzuschläge, die die Zeitarbeitnehmer während der Zeitarbeit erwarten dürfen.