Digitale Signatur

Schnellere Prozesse, größere Rechtssicherheit, digitale Abläufe – die (rechtzeitige) Zeichnung von Verträgen sollte nicht dem Zufall überlassen sein.

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Was ist eine digitale Signatur?

Wann kommt endlich die Post mit dem eiligen Vertrag? Wer ist intern zuständig für die Unterzeichnung? Haben wir schon eine Bestätigung, dass der unterzeichnete Vertrag wieder zurück beim Vertragspartner ist?

 Unterzeichnungsbefugnisse, Fristenkontrolle, Postlaufzeiten – das sind Themen, die bei wichtigen Verträgen organisatorischen Aufwand verursachen und regelmäßig für (zeitweilige) Rechtsuntersicherheit sorgen.

Besonders problematisch ist das bei Verträgen, die nicht nur aus eigenem Interesse der Vertragspartner rechtzeitig geschlossen werden müssen, sondern nach gesetzlicher Vorgabe, wie beispielsweise der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in der Zeitarbeit. Deshalb bieten wir unseren Kundenunternehmen die digitale Signatur an

Know-how: Arbeit­nehmer­über­lassungs­vertrag (AÜV) muss vor Projekt­start unterzeichnet sein

Nach gesetzlicher Vorgabe muss der AÜV vor Start des Projektmitarbeiters unterzeichnet sein. Bei kurzfristigen Anfragen kann dies zu einem erheblichen Aufwand führen, da die Postlaufzeit zu lang ist, Arbeitsbeginn in der Frühschicht ist etc. 

So funktioniert die digitale Signatur

Unterschieden wird zunächst zwischen der einfachen und der qualifizierten digitalen Signatur.

Die einfache elektronische Signatur bringt keinen Identitätsnachweis der dargestellten Person. Es handelt sich dabei um beispielsweise eine eingescannte Unterschrift oder die Signatur in einer E-Mail (der sogenannte E-Mail Footer). 

Die qualifizierte digitale Signatur basiert hingegen auf einer Identitätsprüfung. Mit dieser digitalen Signatur lassen sich Unterschriften auf digitalem Wege übermitteln und sie ist einer persönlichen Unterschrift gleichzusetzen.

Bei der qualifizierten digitalen Signatur wird unter Nutzung des privaten Schlüssels des Unterzeichners eine Signatur erzeugt, wenn der Benutzer ein Dokument elektronisch unterschreibt. Der private Schlüssel wird vom Unterzeichner geheim gehalten. Der mathematische Algorithmus arbeitet wie eine Chiffre und erzeugt Daten zu dem betreffenden Dokument, „Hash“ genannt, und verschlüsselt die Daten. Die resultierenden verschlüsselten Daten sind die digitale Signatur. Die Signatur wird zudem mit einem Zeitstempel versehen. Wenn das Dokument nach der Unterzeichnung verändert wird, ist es ungültig.

Die qualifizierte digitale Signatur läuft bei SYNERGIE in 3 einfachen Schritten ab

  1. Identifikation durch die Eingabe der Mobilfunknummer und des festgelegten Signaturpasswortes
  2. Erhalt einer SMS mit einem bestimmten Vergleichswert zur eindeutigen Identifizierung und einem TAN-Code
  3. Eingabe des TAN-Codes und Signieren des Dokuments

Verträge können nach einmaliger Einrichtung vom Computer, Laptop oder Smartphone rechtssicher digital signiert werden. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten. Nach Angaben zu Ihrer Person und einem kurzen Videotelefonat zur Verifikation erhalten Sie eine TAN per SMS und dann kann es auch schon losgehen.

 

Vorteile der digitalen Signatur

  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge können ohne organisatorische Hektik rechtssicher vor Einsatzbeginn unterzeichnet werden
  • Die Signatur ist ohne Vorkenntnisse einfach nutzbar.
  • Sie ist rechtskonform nach BGB, AÜG und eIDAS.
  • Eine Unterzeichnung ist ganz einfach z.B. mit Smartphone und TAN – ohne zusätzliche Hardware.
  • Sie unterzeichnen auf demselben Dokument wie SYNERGIE. Verschiedene Versionen sind ausgeschlossen.
  • Sie sparen Zeit und Kosten – kein Ausdrucken, kein Eintüten, kein Porto.
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