Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, das sind drei Begriffe, die das Gleiche beschreiben: Der Arbeitnehmer besitzt einen – meist unbefristeten – Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Diese wiederum schließt mit dem Unternehmenskunden (Entleiher) einen Vertrag, in dem die Konditionen der Arbeitnehmer-Überlassung geregelt sind. Mit anderen Worten: Der Zeitarbeitnehmer wird zwar von seinem Arbeitgeber, dem Zeitarbeits-Dienstleister bezahlt. Seine Arbeitskraft stellt er jedoch dem Kunden (Entleiher) zur Verfügung und kommt auch dort zum Einsatz. Für den Auftraggeber oder Entleiher bietet das zahlreiche Vorteile. Er bekommt qualifizierte Mitarbeiter, wenn beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechenden Fachkräfte verfügbar sind, ohne sich um die Bezahlung und den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kümmern zu müssen, kann kurzfristige Mitarbeiterengpässe ausgleichen und gewinnt grundsätzlich ein Höchstmaß an Flexibilität zu garantierten Kosten.
Was kosten Zeitarbeiter
Ein großer Vorteil für Unternehmen beim Einsatz von Zeitarbeitern ist die Kalkulierbarkeit. Es wird nur der vorher genau festgelegte Stundenlohn abgerechnet und der beinhaltet lediglich die produktive Arbeitszeit. Sozialabgaben oder Kosten für Urlaub oder Krankheit belasten das Budget des Auftraggebers nicht. Und die Zeitarbeitnehmer können so lange eingesetzt werden, wie sie benötigt werden beziehungsweise wie es die gesetzlichen Vorschriften erlauben. Kostensicherheit und Flexibilität sind damit im besonderen Maße gewährleistet.
Wie lange darf ein Zeitarbeiter in einer Firma arbeiten?
Die Dauer eines Einsatzes von Zeitarbeitnehmern im gleichen Betrieb hat der Gesetzgeber 2017 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) neu geregelt. Demnach beträgt in der Zeitarbeit die maximale Verleihzeit 18 Monate. Aber wie so oft, keine Regel ohne Ausnahme. So ist ein abermaliger Einsatz an gleicher Wirkungsstätte möglich, wenn dazwischen eine Pause von drei Monaten und einem Tag liegt. Eine andere Ausnahme ist in manchen branchenspezifischen Tarifverträgen geregelt bis hin zu einer unbegrenzten Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer.
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