Häufige Fragen (FAQ) Mitarbeiter

Wann bekomme ich meine Lohnabrechnung? Wie viel Urlaub habe ich? Wie kann ich von den Mitarbeiter-Angeboten profitieren? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Einige häufige Fragen und deren Antworten rund um Konditionen, Lohnabrechnung, Ihren aktuellen Einsatz und vieles mehr haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen.

 

Bitte scheuen Sie sich aber nicht, die Ansprechpartner in Ihrer Niederlassung oder das Team in unserem Abrechnungszentrum persönlich anzusprechen. Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen!

SYNERGIE allgemein 

Allgemeine Fragen und Antworten zur Erreichbarkeit von SYNERGIE und vielem mehr. 

An welchen Standorten ist SYNERGIE vor Ort?

SYNERGIE hat bundesweit über 30 Niederlassungen und ist international in 17 Ländern vertreten.

Wie und wann kann ich SYNERGIE erreichen?

Wir sind aktuell an über 30 Standorten für Sie präsent. In unseren Niederlassungen können Sie uns in der Regel persönlich, per Telefon oder Mail von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr (oder nach Absprache) erreichen. Finden Sie jetzt die Niederlassung in Ihrer Nähe.

Wie kann ich das SYNERGIE Abrechnungszentrum erreichen bei Fragen zu meiner Lohnabrechnung?

Sie erreichen das SYNERGIE-Abrechnungszentrum telefonisch an (0800) 1977 1977 oder per Mail an mitarbeiterservice@synergie.de

Was bedeutet der Unternehmensname "SYNERGIE"?

Der Name SYNERGIE setzt sich zusammen aus zwei griechischen Begriffen: „syn“ bedeutet „mit“ und „ergos“ ist die Arbeit.

Wir bei SYNERGIE stehen also für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Tätigkeit als Projektmitarbeiter per Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeine Fragen und Antworten zur Funktionsweise von Arbeitnehmerüberlassung, zu möglichen Projekteinsätzen und mehr. 

Wie funktioniert denn Arbeitnehmerüberlassung (oder "Zeitarbeit")?

Arbeitnehmerüberlassung (oder „Zeitarbeit“, wie es auch heißt) ist ein sogenanntes Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer (Sie) schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister (SYNERGIE). Dieser enthält, wie andere Arbeitsverträge auch, bspw. Regelungen zu Ihrem Lohn und Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zur Arbeitszeit, Urlaubstagen, etc. Sie sind damit „ganz normal“ sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Der Dienstleister (SYNERGIE) schließt außerdem eine Vereinbarung mit dem Unternehmen, in dem Sie eingesetzt werden sollen. Sie arbeiten dann quasi für zwei Vorgesetzte: der Personalberater bei SYNERGIE ist Ihr disziplinarischer Vorgesetzter und der Zuständige im Einsatzbetrieb ist Ihr fachlicher Vorgesetzter und kann Ihnen beispielsweise Anweisungen zu Ihren täglichen Aufgaben geben.

In welchem Unternehmen und welcher Tätigkeit werde ich eingesetzt?

Oberstes Ziel unseres Unternehmens ist es, jeden Mitarbeiter gemäß seinen Qualifikationen und Vorstellungen einzusetzen. Daher legen wir viel Wert darauf, Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen exakt zu bestimmen und Ihre Wünsche mit Ihnen zu besprechen.

Wichtige Kriterien für die Suche nach dem passenden Projekt sind z.B.

  • Ihre Ausbildung / Studium bzw. Berufserfahrung
  • Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten, passend zur Aufgabe
  • Die gewünschten Rahmenbedingungen (Arbeitsort, Arbeitszeiten, Lohn etc)
  • Ihre langfristigen Ziele
Werde ich langfristig in einem Projekt eingesetzt?

Langfristige Projekte haben natürlich Priorität bei SYNERGIE. Da wir jedoch auch auf kurzfristige Änderungen bei unseren Kundenunternehmen reagieren müssen, kann es zu dem ein oder anderen Wechsel kommen.

Ein Projektwechsel kann für Sie auch ein Vorteil sein, weil Sie so mehrere Unternehmen kennenlernen und unterschiedliche Tätigkeiten ausführen und damit Erfahrungen für Ihr Berufsleben sammeln können.

Wer ist mein Ansprechpartner im Einsatzunternehmen und wie verläuft mein erster Tag im Projekt?

Selbstverständlich informieren wir Sie vorab ausführlich über alle Gegebenheiten bei Ihrem Einsatzunternehmen. Außerdem werden Sie in der Regel am ersten Arbeitstag durch Ihren Personalberater zum neuen Arbeitsplatz begleitet. Bei dieser Gelegenheit wird Ihnen auch der direkte Fachvorgesetzte im Einsatzbetrieb vorgestellt. Der persönliche Kontakt ist uns sehr wichtig.

Wie lange dauert meine Probezeit?

Die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt sechs Monate.

Besteht die Chance vom Einsatzunternehmen in ein direktes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden?

Erfahrungsgemäß stehen die Aussichten darauf sehr gut. Gerade in den letzten Jahren nutzen die Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung, um einen Mitarbeiter im Job kennenzulernen und bei guter Leistung direkt zu übernehmen.

Aktuell werden etwa ein Viertel bis ein Drittel unserer Mitarbeiter vom Einsatzbetrieb übernommen.

Werde ich weiter beschäftigt, wenn ein Projekteinsatz endet?

„Zeitarbeit“ bedeutet nicht Arbeitsverträge auf Zeit, sondern Projekte auf Zeit. Wenn ein Projekteinsatz endet, bleibt Ihr Arbeitsvertrag mit uns weiterhin gültig und wir suchen für Sie einen neuen Einsatzbereich in einem passenden Unternehmen. Dabei sprechen wir uns natürlich eng mit Ihnen ab.

Bekomme ich bei Bedarf Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung?

Selbstverständlich sorgen wir für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Wenn Sie im gewerblich-technischen Bereich tätig sind, statten wir Sie natürlich mit der notwendigen Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung aus. Hierfür haben wir mit „uvex“ einen äußerst hochwertigen Partner für Arbeits- und Schutzkleidung.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Ihr Arbeitsverhältnis mit uns unterliegt den ganz normalen gesetzlichen Bestimmungen und ist sozialversicherungspflichtig (sofern es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung in einem Mini-Job handelt). Damit erhalten Sie natürlich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie bei jedem anderen Arbeitgeber müssen Sie sich aber natürlich auch bei uns unverzüglich melden, wenn Sie krank sind.

Bezahlung, Urlaub & mehr als Projektmitarbeiter

Allgemeine Fragen zum Tarifvertrag und den Konditionen für Sie als Projektmitarbeiter bei SYNERGIE

Wendet SYNERGIE einen Tarifvertrag an?

SYNERGIE ist seit 2003 Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und vergütet alle Mitarbeiter auf der Basis des zwischen dem iGZ und DGB vereinbarten Tarifvertrages. >> Tarifvertrag zum Download

Darüber hinaus gelten Tarifverträge die Arbeitnehmerüberlassung in einzelnen Branchen.

 

Welchen Stundenlohn werde ich bekommen?

aut Tarifvertrag gibt es die Entgeltgruppen 1 bis 9. Der im Tarifvertrag festgelegte Lohn in der Zeitarbeit beträgt aktuell seit Oktober 2022 bei einfachen Jobs ohne Ausbildung, die eine betriebliche Einweisung erfordern 12,43 Euro pro Stunde.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Meister / Techniker oder ein Studium haben, liegt Ihr Lohn natürlich deutlich höher. In der höchsten Entgeltstufe (EG 9) verdienen erfahrene Akademiker mindestens 23,72 Euro/Stunde.

Ggf. kann es je nach Projekt weitere Zuschläge z.B. die sogenannten Branchenzuschläge, also steigende Löhne bei längerer Projektdauer, geben oder bei entsprechenden Arbeitszeiten Nachtschicht-Zuschläge o.ä.. Bei Projekten in bestimmten Branchen gelten außerdem deren Branchen-Mindestlöhne. Nach 9 bzw. 15 Monaten gilt gesetzlich bzw. tariflich verankert equal pay.

Die genannten tariflichen Vergütungen sind immer die mindestens zu zahlenden Löhne. Oft ist eine höhere Vergütung möglich. Das hängt aber vom jeweiligen Projekt ab. Selbstverständlich besprechen wir das im Vorstellungsgespräch und auch vor jedem Einsatzwechsel detailliert mit Ihnen.

Wann wird der Lohn bezahlt?

Der Lohn wird jeweils zum 15. des Folgemonats auf Ihr Konto überwiesen.

Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festgelegt?

Selbstverständlich gibt es bei entsprechenden Arbeitszeiten Zuschläge.

Diese sind im Tarifvertrag wie folgt geregelt:

  • Nachtarbeit = 25 % Zuschlag
  • Sonntagsarbeit = 50 % Zuschlag
  • Feiertagsarbeit = 100 % Zuschlag
Gibt es noch weitere Zuschläge oder Leistungen?

Je nach Ihrer Qualifikation und dem jeweiligen Projekt kann es Zuschüsse geben wie z.B. Fahrtkostenzuschüsse. Bitte besprechen Sie das im konkreten Einzelfall mit Ihrem Personalberater.

Außerdem profitieren alle SYNERGIE-Mitarbeiter von unseren Mitarbeiterangeboten. Hier erhalten Sie von zahlreichen namhaften Anbietern z.B. aus den Bereichen Mode, Technik, Wohnen und Reisen Rabatte und sparen so bares Geld.

Übrigens können Sie sich eine Prämie sichern bei unserem Empfehlungsprogramm, wenn Sie uns als Arbeitgeber an Freunde oder Bekannte auf Jobsuche weiterempfehlen und diese von uns eingestellt werden.

Wird ein Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld bezahlt?

Nach der Probezeit erhalten Sie tariflich festgelegt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieses beträgt in 2022 – je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit zu SYNERGIE – jeweils brutto zunächst 180 Euro (im ersten Jahr), später 250 Euro (im 2. und 3. Jahr) bzw. 325 Euro (ab dem 4. Jahr).

Das Urlaubsgeld wird mit der Juni-Abrechnung ausgezahlt, das Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung. Weitere Zahlungen können abhängig von Ihrem aktuellen Projekteinsatz möglich sein.

Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?

Bei einer Vollzeitstelle handelt es sich durchschnittlich um 35 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann aber schwanken je nach Ihrem aktuellen Projekt und den Arbeitszeiten im Einsatzunternehmen. Dafür führen Sie bei uns ein Arbeitszeitkonto.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Im ersten Beschäftigungsjahr haben Sie tarifvertraglich vereinbart 25 Tage Urlaub. Im zweiten und dritten Jahr bei SYNERGIE erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 27 Tage, ab dem vierten Jahr erhalten Sie 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Was sind die Branchenzuschläge und wie wirken sie sich auf meinen Verdienst aus?

Durch einen sog. „Branchenzuschlag“ auf den aktuell laut Tarifvertrag vereinbarten Lohn soll Ihr Verdienst in den mit entsprechenden Branchenzuschlagstarifverträgen ausgestatteten Branchen an den der Stammbelegschaft im Einsatzunternehmen angepasst werden.

Der Zuschlag hängt dabei zum einen davon ab, in welcher Branche das Einsatzunternehmen tätig ist und auch wie die Löhne der Stammbelegschaft sind. Zum anderen hängt er davon ab, wie lange Ihr aktueller Einsatz dauert. Die erste Stufe beginnt mit dem ersten Tag (je nach Branche), weitere Erhöhungen gibt es nach 3, 5, 7, 9 und 15 Monaten – so lange bis der Verdienst der vergleichbaren Kollegen im Einsatzunternehmen erreicht ist. Nach 9 bzw. 15 Monaten gilt gesetzlich bzw. tariflich verankert equal pay.

Wo finde ich meine Lohnabrechnung?

Sie können Ihre Lohnabrechnung online in unserem WebCenter abrufen. Die Bedienung des WebCenters ist ganz einfach. Sie benötigen nur Ihre Zugangsdaten und einen Internetzugang und dann kann es losgehen. Weitere Informationen sowie einen direkten Link finden Sie hier.

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